Eine Schule in freier Trägerschaft erhält in Sachsen erst nach einer 3-jährigen Wartefrist den vollen staatlichen Zuschuss (Schülerausgabensätze) und hat auch dann erst Anspruch auf Fördermöglichkeiten.

Wie finanzieren wir unsere Schule?

Schulgeld

Zur Gestaltung der Schulgeldhöhe gibt es verschiedene Konzepte. Wir haben uns nach der Wartezeit für ein solidarisches Prinzip entschieden, was durch ein Bieterverfahren erfolgt. Zunächst wird die Höhe des Schulgeldes unter Berücksichtigung des

SonderungsverbotesSonderungsverbot, heißt jedermann muss die Möglichkeit haben, die Schule in freier Trägerschaft zu besuchen. Eine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern ist unzulässig. Ersatzschulen können ein Schulgeld, das nicht gegen das Sonderungsverbot verstößt, erheben.
ermittelt.

Für diese mindestens benötigte Summe wird ein Bieterverfahren durchgeführt. Das heißt, jede Familie gibt anonym, unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Möglichkeiten, ein Angebot ab. Kommt die gewünschte Summe zusammen, ist das Verfahren beendet. Wenn nicht, ist eine neue Runde notwendig. Das Bieterverfahren findet jedes Jahr neu statt.

Es ist möglich einen Teil des Schulgeldes in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe abzusetzen.

Spenden

Eine Schule zu gründen ist organisatorisch und finanziell eine Herausforderung. Du kannst uns gern direkt mit einer Spende unterstützen:

Wir freuen uns über jeden Einzelnen, der zum Gelingen unseres Projektes beiträgt!

In den ersten 3 Jahren, der sogenannten Wartefrist, erhalten wir zunächst nur 40% der Schülerausgabensätze und sind deshalb in dieser Zeit auf besondere Unterstützung angewiesen, damit unsere Idee einer Oberschule für Langenbernsdorf möglich wird.

Wir müssen in dieser Startphase den größten Teil der entstehenden Kosten des Schulbetriebs vorfinanzieren. Wie wird das möglich?
Unsere Gesellschafter der Schulverein Langenbernsdorf e.V. und die Montessori-Schulen Chemnitz und Thalheim GmbH, tragen zusammen 51.000 € Startkapital. Der zusätzlich benötige Kredit wird über die GLS Bank in Verbindung mit Kleinbürgschaften möglich.

Herausforderung in der Startphase

GLS Bank und Kleinbürgschaften - Das Wir macht's möglich

Die GLS  Bank ist spezialisiert auf die Finanzierung sozialer Projekte. Jährlich finanziert sie mehr als 11.000 Unternehmen und Projekte, in den Bereichen freie Schulen und Kindergärten, erneuerbare Energien, Behinderteneinrichtungen, Wohnen, nachhaltiges Bauen und Leben im Alter. Über 40 Schulgründungen hat die GLS Bank bereits begleitet. Darunter auch mehrere Schulen in Sachsen.

Wir sind nicht die erste Schule in Sachsen, die mit einem Bürgschaftskredit der GLS-Bank ihr Projekt startet.

Für diese Finanzierungen bietet die GLS-Bank ein spezielles Kreditmodell an: Ein Bürgschaftsdarlehen, abgesichert durch viele Kleinbürgschaften. Der Gedanke dahinter ist, das Risiko des Kredits auf viele Schultern zu verteilen. Eine große Anzahl an Kleinbürgschaften zeigt, wie viele Menschen an das Projekt glauben und bereit sind es gemeinsam zu unterstützen.

Wie funktioniert eine Kleinbürgschaft?

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Kleinbürgschaften
Wir suchen Menschen, die Kleinbürgschaften für die Freie Schule Langenbernsdorf Oberschule gGmbH übernehmen:

Kosten für dich: 0,00 €
Risiko: Gering
Unterstützung für uns: 100%

Finanzierungen

Die ersten 3 Schuljahre werden über einen Bankkredit der GLS-Bank finanziert.

Ab dem 4. Jahr übernimmt das Land Sachsen 80% der Schülerausgabensätze.

Der Kredit wird über viele, viele Kleinbürgschaften im Wert zwischen 500 bis maximal 3.000€ pro Bürge abgesichert.

Unterstütze uns in der Startphase und übernimm eine Kleinbürgschaft!

Kleinbürgschaft

Absicherung des Bankkredites über viele Schultern.

Viele Personen unterstützen uns bereits.

Jede volljährige, mündige Person kann eine Kleinbürgschaft übernehmen.

Keine Schufa-Prüfung erforderlich, kein Gehaltsnachweis notwendig.

Risiko

Die GLS-Bank hat das Finanzkonzept der Schule geprüft und akzeptiert.

Die GLS Bank hat bereits über 40 Schulgründungen erfolgreich begleitet.

Neben den Anmeldungen für den Start 2024 haben wir bereits Anmeldungen für das kommende Schuljahr.

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Haben Sie noch weitere Fragen?

Hier in den FAQ geben wir ausführliche Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Kleinbürgschaften. Sprich uns auch gerne persönlich an!

Wir danken dir vielmals, wenn du dich für eine Bürgschaft und damit für die Gründung der Schule entscheidet. Ohne dich geht es nicht. Ohne ausreichend Bürgen können wir nicht starten.

Wer genau kann eine Kleinbürgschaft abgeben?

Grundsätzlich kann jede erwachsene mündige Einzelperson eine bzw. mehrere Bürgschaften übernehmen, jedoch dürfen diese in der Summe 3.000,– nicht übersteigen.  Ziel des Vorstands ist eine Bürgschaftsbereitschaft pro Familie von Schülern in Höhe von € 3.000,–. Für außenstehende Unterstützer sind niedrigere Bürgschaftsbeträge ab € 500,– möglich
Gemäß unserer Beitragsvereinbarung werden die Eltern unserer Schüler vom Vorstand in Finanzgesprächen um die Bürgschaftserklärung gebeten. Außenstehende Unterstützer (nicht Eltern unserer Schüler) führen keine Finanzgespräche, sondern können direkt das Bürgschaftsformular ausfüllen und damit unser Vorhaben unterstützen

Ich habe kein schulpflichtiges Kind, kann ich trotzdem unterstützen?

Ja, eine Kleinbürgschaft kann von jeder erwachsenen Person übernommen werden.

Was heißt es für mich, eine Bürgschaft zu übernehmen?

Mit der Übernahme einer Bürgschaft erklärst du dich bereit, einen Teilbetrag des Darlehens zurückzuzahlen für den Fall, dass unsere genehmigte und an den Start gegangene Schule dies ggf. innerhalb von etwa 10 Jahren nicht mehr selbst kann (z. B. im Falle einer Schulschließung). Dabei ist deine Zahlung maximal auf die Summe begrenzt, die du im Bürgschaftsformular der Bank zuvor festgelegt hast (d. h. auf die Höhe der übernommenen Bürgschaft).

Wie läuft die Bürgschaftserklärung ab?

Lade unsere Bürgschaftserklärung im Downloadbereich herunter und lies alles genau durch. Bestehen noch Fragen wende dich an schule@schulverein-langenbernsdorf.de. Fülle fehlenden Informationen aus und unterschreibe. Sende uns das unterschiebene Dokument an schule@schulverein-langenbernsdorf.de zu

Sind die Bürgschaftserklärungen einem festen Kredit-Vertrag zugeordnet?

 Ja, die Bürgschaftserklärungen werden genau einem Darlehen zugeordnet. Die Darlehensnummer und der Darlehensnehmer (der Schulverein) sind im Formular zur Bürgschaftserklärung eingedruckt.

Wie lange gilt die Bürgschaft?

Die Regeln der GLS Bank sehen vor, dass die Bürgschaft bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits gilt. Dies gilt unabhängig von einem Schulbesuch. Der Schulverein erwartet die grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme einer Bürgschaft als Beitrag zur Unterstützung des Gemeinschaftsziels. Die Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft ist Bestandteil der Schulverträge.

Was wird mit dem zu verbürgenden Kredit finanziert?

Die Kosten des Schulbetriebes innerhalb der 3 jährigen Wartezeit bis zur vollen staatlichen Bezuschussung.

Wie werden die Bürgen ausgewählt? Werden alle zur Bürgschaftserklärung aufgefordert?

 Die Auswahl erfolgt durch die Geschäftsführer entsprechend des Bedarfs, der zu Beginn, aufgrund der geringeren Schülerzahlen etwas höher sein wird.

Welche vorbeugenden Maßnahmen verhindern die Notwendigkeit einer Inanspruchnahme der Kleinbürgschaften?

Die kreditgebende GLS-Bank ist nur dann berechtigt, den von Dir gebürgten Geldbetrag einzufordern, wenn der Kredit von uns als Schule nicht zurückgezahlt werden kann. Dieses Risiko haben wir so gering wie möglich gehalten. Unsere fundierte und langfristige Finanzplanung wurde von verschiedenen behördlichen und fachlichen versierten Akteuren geprüft und auch in Zukunft bei ihrer Fortschreibung von diesen Personen begleitet. Dazu gehören neben der GLS-Bank selbst das Sächsische Landesamt für Schule und Bildung. Zusätzlich stehen uns die Verwaltung unserer Gesellschafter, sowie ein Vereins- und Steuerberater zur Seite, die uns bei verschiedenen finanzrelevanten Angelegenheiten begleiten. Die Kosten für diese externe Fachexpertise sind ebenso im Finanzplan enthalten.
Im Fall von wesentlichen Zahlungsrückständen werden wir automatisch von der GLS-Bank informiert. Sollte sich die Situation so darstellen, dass es nachhaltige Probleme gibt, würde eine Versammlung der Bürginnen und Bürgen einberufen, um zusammen mit allen Beteiligten nach Lösungswegen zu suchen, um die Schwierigkeiten zu überwinden. Erst wenn alle Versuche, eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation zu erreichen, erfolglos ausgeschöpft sind, werden Sie als bürgende Person zur Einlösung ihrer Bürgschaft aufgefordert.

Im Fall eines Kreditausfalls - in welcher Reihenfolge werden die Bürgen in die Pflicht genommen?

Das bestimmt im Falle des Eintretens das Kreditinstitut. Bei der GLS Bank ist die Verwertung der Bürgschaft jedoch die letzte aller möglichen Optionen.

Werden mit sinkender Kreditsumme auch die Bürgen schrittweise aus der Haftung entlassen?

Nein, es ist beabsichtigter Wille der Bank, dass alle Bürgen solidarisch für das Vorhaben einstehen. Daher endet die Bürgschaft für alle Bürgen mit dem Zeitpunkt der vollständigen Rückzahlung.

Bürgschaftsziel für das
1. Jahr 166.000 €

Aktuell haben wir bereits 130600 € erreicht:
Summe 78.7%