Liebe Eltern,
wie Sie durch die Medien erfahren haben, gibt es durch die Corona-Pandemie neue Einschränkungen im alltäglichen Leben mit Wirkung vom 14.12.2020.
In der folgenden Verfügung können Sie die Richtlinien zur Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen nachlesen bzw sich das entsprechende Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung ausdrucken.
Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung
Anlagen 1 und 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 11. Dezember 2020
Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung
Anlage 3 zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 11. Dezember 2020
Die Anträge zur Notbetreuung können mit Nachweis durch den Arbeitgeber bis zu 15.12.2020 bei den Einrichtungsleiterinnen abgegeben werden.
Der Vorstand des Schulvereins